Kreditkarte für Arbeitslose
Kann ich in der Arbeitslosigkeit eine Kreditkarte beantragen um mir dadurch Liquidität zu verschaffen?
Zu unterscheiden ist zunächst ob Sie bereits über eine Kreditkarte verfügen oder ob Sie als Arbeitsloser eine Kreditkarte beantragen möchten.
Kreditkarte bereits vorhanden
Besitzen Sie bereits vor der Arbeitslosikeit eine Kreditkarte so muß diese zwar ggf. angegeben werden. Wenn auf dem Konto aber kein Guthaben vorhanden ist dürfte diese ansich bestehen bleiben.
Den zur Verfügung stehenden Kreditrahmen können Sie somit zur kurzfristigen Überwindung von finanziellen Engpässen nutzen. Besonders praktisch ist bei Kreditkarten die Teilzahlungsfunktion. Ist diese aktiviert, so muß am Ende des Abrechnungszeitraums (meist der Kalendermonat) nicht der volle Betrag ausgeglichen werden. Vielmehr ist nur ein Teil zurückzuzahlen.
Doch Vorsicht: Diese ansich sehr praktisch anmutende Möglichkeit kann schnell dazu beitragen das sich die finanzielle Situation noch mehr verschlechtert. Denn zum einen besteht die Gefahr das durch die Kreditkarte mehr Geld ausgegeben wird als nötig. Zum zweiten lassen sich die Anbieter von Kreditkarten den Service der Teilzahlung meist teuer bezahlen.
Kreditkarte trotz Arbeitslosikeit
Da Arbeitslose als nicht kreditwürdig gelten ist es auch nicht möglich eine normale Kreditkarte zu erhalten. Wer als Arbeitsloser dennoch eine Kreditkarte benötigt für den kommt eine Prepaid-Kreditkarte in Frage. Ansich ist dies gar keine richtige Kreditkarte, denn der Herausgeber gewährt Ihnen keinen Kredit. Vielmehr müssen Sie vorab ein Guthaben auf das Konto einzahlen (Prepaid). Da hierfür finanzielle Mittel benötigt werden ist eine Prepaid-Kreditkarte für Arbeitslose somit ansich wenig sinnvoll. Sie bietet keinen finanziellen Spielraum und verleiten darüber hinaus eher zum Geld ausgeben.